Aufgrund der periodischen Überprüfung der Berechnung der Gestehungskosten sowie der Vergütungssätze der kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV) durch das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation, passt der Bundesrat die Vergütungssätze nötigenfalls den neuen Verhältnissen an. Er berücksichtigt dabei verschiedene Aspekte, wie zum Beispiel die Entwicklung der Technologien, ihre langfristige Wirtschaftlichkeit und die Bedingungen des Kapitalmarkts. 2016 wurden die Vergütungssätze aller Technologien über-prüft. Anpassungsbedarf ergab sich bei den KEV-Vergütungssätzen für Photovoltaik und Kleinwasserkraft sowie die Einmalvergütung (EIV) für kleine Photovoltaikanlagen.
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