Senkung der Vergütungssätze

Der Bundesrat senkt im nächsten Jahr die Vergütungssätze für die kostendeckende Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen. Auch die Ansätze der Einmalvergütung für kleine Photovoltaikanlagen werden gesenkt. Bremst das nun die Bemühungen zur Umsetzung von erneuerbaren Energien und was meinen die Energiestädte Zell und Turbenthal dazu?

Aufgrund der periodischen Überprüfung der Berechnung der Gestehungskosten sowie der Vergütungssätze der kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV) durch das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation, passt der Bundesrat die Vergütungssätze nötigenfalls den neuen Verhältnissen an. Er berücksichtigt dabei verschiedene Aspekte, wie zum Beispiel die Entwicklung der Technologien, ihre langfristige Wirtschaftlichkeit und die Bedingungen des Kapitalmarkts. 2016 wurden die Vergütungssätze aller Technologien über-prüft. Anpassungsbedarf ergab sich bei den KEV-Vergütungssätzen für Photovoltaik und Kleinwasserkraft sowie die Einmalvergütung (EIV) für kleine Photovoltaikanlagen.

Hier geht's zum vollständigen Artikel des Tössthalers vom 09.12.2016 >>>

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