LEG und ZEV
Haben Sie eine Photovoltaikanlage oder planen Sie, eine zu bauen?
Wie eine PV-Anlage unter den neuen Gesetzen weiterhin rentabel sein kann!
Was hat sich verändert?
Im Juni 2024 hat das Schweizer Stimmvolk das „Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien“ – auch Mantelerlass genannt – 69 % Ja-Stimmen angenommen. Dieses Gesetz definiert nun klarere Ziele in drei Bereichen:
- Verbrauchsziele
- Effizienzziele
- Ausbau erneuerbarer Energien
Was bedeutet das für Ihre Photovoltaikanlage?
Rückvergütung für überschüssigen Strom:
Früher haben die Energieversorger den Rückvergütungstarif ein Jahr im Voraus festgelegt. Neu gilt seit dem 1. Januar 2026 der Markt-Referenzpreis:
- Er wird quartalsweise vom Bundesamt für Energie (BFE) ermittelt.
- Er entspricht dem durchschnittlichen Börsenpreis für Strom.
- Die Energieversorger zahlen diesen Preis rückwirkend für das jeweilige Quartal aus.
- Das sorgt für eine einheitliche und transparente Vergütung des überschüssigen Solarstroms.
Neu! Mehr Möglichkeiten, Strom zu nutzen.
Früher konnten Sie Ihren selbstproduzierten Strom nur bis zum Hausanschlusskasten nutzen. Neu können Sie Ihren Strom bis zur Gemeindegrenze selbst vermarkten, das eröffnet neue Chancen, Strom clever einzusetzen oder zu verkaufen.
Viele Neue Abkürzungen und ihre Bedeutung: ZEV, vZEV, LEG und EVG
ZEV – Zusammenschluss zum Eigenverbrauch
Der eigenproduzierte Strom kann bis zum Hausanschlusskasten selbst vermarktet werden. Dies ist seit 2018 möglich und muss selbst organisiert und abgerechnet werden, mit externen Zählern.
vZEV – virtueller Zusammenschluss zum Eigenverbrauch
Dies ist seit dem 01.01.2025 möglich und erlaubt die Vermarktung über die nächste Ebene bis zum nächsten Verteilnetzpunkt. Dieser wird vom Energieversorger (EW) vorgegeben. Bei diesem System muss die Abrechnung ebenfalls selbst organisiert werden. Es dürfen jedoch die Zähler des EW verwendet
werden (Smart Meter).
EVG – Eigenverbrauchsgemeinschaft
Dieses Modell umfasst die oben genannten Möglichkeiten, jedoch als Angebot des Energieversorgers. Im Einzugsgebiet der Elektrizitätswerke des Kantons Zürich (EKZ) heissen diese Produkte „Eigenstrom X“ oder „Virtueller Eigenstrom X“. In diesem Fall übernimmt die EKZ die Organisation und Abrechnung.
LEG – Lokale Elektrizitätsgemeinschaft
Dieses Modell ist seit dem 01.01.2026 möglich und ermöglicht eine Erweiterung der Vermarktung bis maximal zur Gemeindegrenze. Auch hier bietet die EKZ eine Lösung an: „Gemeindestrom Turbenthal“.
Was macht die Gemeinde und welcher Stand gibt es hier
Die Gemeinde hat sich in den vergangenen Monaten intensiv mit den Themen LEG und vZEV auseinandergesetzt. In diesem Zusammenhang wurden verschiedene private Anbieter geprüft sowie das Angebot der EKZ eingehend analysiert. Da die EKZ über vergleichsweise tiefe Strompreise verfügt, fallen die berechneten finanziellen Vorteile derzeit eher bescheiden aus.
Wir stehen erst am Anfang einer wichtigen Veränderung im Strommarkt. Umso mehr ist es uns ein Anliegen, diesen Wandel aktiv mitzugestalten und bereits heute die Weichen für eine nachhaltige Energiezukunft zu stellen.
Mit diesem Projekt möchten wir die regionale Stromproduktion stärken und ein zukunftsweisendes Angebot fördern – ganz nach dem Motto: aus der Region für die Region. Gemeinsam schaffen wir einen Mehrwert für unsere Gemeinde, stärken die lokale Versorgung und leisten einen wichtigen Beitrag zu einer nachhaltigen Entwicklung.
Ob die Gemeinde künftig mit einer privaten Firma zusammenarbeitet oder weiterhin auf die Lösung der EKZ setzt, wird in den nächsten Tagen entschieden.
Gerne dürfen Sie uns per E-Mail kontaktieren, wenn Sie über den Entscheid sowie die weiteren Schritte informiert werden möchten.
nicole.widmer(at)turbenthal.ch Natürlich stehe ich ihnen auch telefonsich zu Verfügung. Fachstelle Energie und Umwelt Nicole Widmer - 052 397 26 56
Weitere Informationen und Links zu dem aktuell Stand:
Grundlagen über die LEG, ZEV und vZEV -> Lokalstrom.ch
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